Bauvoranfrage und Bauvorbescheid


Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können.

Leistungsbeschreibung


Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn beispielsweise unklar ist, ob ein Grundstück nach dem städtebaulichen Planungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin oder der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wird die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.

Seit dem 01.01.2024 sind Anträge ausschließlich in digitaler Form zu stellen. Die Bearbeitung von Anträgen, die in Papierform eingereicht werden, wird daher abgelehnt und die Unterlagen werden unverzüglich zurückgeschickt.

Mitte des 1. Quartals 2024 wird das Nutzerkontos des Bundes (BundID) technisch in das Antragsverfahren eingebunden. Ab diesem Zeitpunkt kann die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO bei der Einreichung von Anträgen verwendet werden. Übergangsweise steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, die Anträge mittels Faxvollmacht einzureichen.

Ab dem 01.05.2024 ist die Einreichung von Anträgen gemäß § 3a NBauO ausschließlich über die Verwendung des Nutzerkontos möglich!

Die Einreichung von Anträgen mittels Faxvollacht ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!

Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen an die neue Antragstellung (Infoschreiben digitales Baugenehmigungsverfahren / Dokumentation BundID digitales Baugenehmigungsverfahren) vertraut. 

Für die digitale Bauvoranfrage ist ein Antrag über das virtuelle Bauamt "ITeBau" zu stellen. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie hier. Hilfreiche Erklärvideos zur Registrierung und zum Upload von Dateien in den Projektraum erhalten Sie auf der Internetseite von "ITeBAU".

 

Verfahrensablauf


Nachdem der Antrag digital bei der Stadt Osnabrück eingereicht wurde, wird der Vorgang bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im System aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben. Im Anschluss wird ein Projektraum auf der digitalen Bauplattform (Conject) eingerichtet. Soweit bereits Bauvorlagen mit eingereicht wurden, werden diese durch die sachbearbeitende Person bei der Bauaufsichtsbehörde auf die Plattform hochgeladen. Anschließend erhält die Person, die den Antrag eingereicht hat, eine E-Mail mit einem Einladungs-Link für die Bauplattform.

Dies kann bis zu 48 Stunden dauern. Von Rückfragen innerhalb dieses Zeitraums ist daher bitte abzusehen.

Es wird empfohlen bei der Antragstellung auch die E-Mailadresse der Bauherrin oder des Bauherrn anzugeben, damit diese ebenfals Einblick in das Verfahren nehmen können.

Auf der Bauplattform können im weitere Verfahren nachzureichende Unterlagen durch die verantwortliche Person hochgeladen (Ordner 11) und nach Erteilung der Genehmigug die Bescheide heruntergeladen werden (Ordner 50 und 51).

 

An wen muss ich mich wenden?


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Stadt Osnabrück.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sind neben dem Antragsformular alle Bauvorlagen elektronisch einzureichen, die zur Beurteilung der gestellten Fragen erforderlich sind.

Die zu beantwortende Frage muss inhaltlich klar formuliert sein.

Der genaue Umfang der einzureichenden Unterlagen bemisst sich nach der zu beurteilenden Fragestellung. Hinsichtlich Fragen zu den erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen die Bauberatung oder die zuständige Sachberabeiter:in.

 

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Nds. Baugebührenordnung (BauGO) sowie der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO). Sie ist in der Regel abhängig von dem Wert der voraussichtlichen Genehmigungsgebühr des Bauvorhabens oder dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Die Gebühr kann teilweise auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, wenn der Prüfaufwand durch die Erteilung des Bauvorbescheids verringert wird.

 

Amt/Fachbereich


FB61

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung