Beitragswesen
Beitragswesen (20-23)
Standort
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | |||||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Dienstleistungen
- Abwasserbeiträge
Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlage erhebt die Stadt Osnabrück Abwasserbeiträge
- Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige Herstellung einer Straße erhebt die Stadt Osnabrück Erschließungsbeiträge
- Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse
Die Kosten für die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Grundstücksanschlusses sind der Stadt vom Grundstückseigentümer zu erstatten.
- Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden für die Erneuerung oder Verbesserung einer vorhandenen Straße erhoben.
- Zweitwohnungssteuer
Für das Innehaben eines Zweitwohnsitzes in Osnabrück erhebt die Stadt Osnabrück in der Regel eine Zweitwohnungssteuer.