Zahlungserleichterung von Straßenausbaubeiträgen (Verrentung nach NKAG)


Mit der Änderung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in 2022 ist neben der Stundung bzw. Ratenzahlung nach der Abgabenordnung auch die Zahlungserleichterung in Form einer „Verrentung“ möglich.

Leistungsbeschreibung


Zahlungserleichterung von Straßenausbaubeiträgen

 


Die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen konnte bislang bereits nach Vorgaben der Abgabenordnung gestundet werden. Auch eine Ratenzahlung (in der Regel maximal für 4 Jahre) war möglich, wenn aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse eine Einmalzahlung nicht möglich war.

 

Mit der Änderung der Satzung zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen in 2022 ist neben der Stundung bzw. Ratenzahlung nach der Abgabenordnung auch die Zahlung in Form einer „Verrentung“ möglich.


Voraussetzungen:

  • Der von Ihnen zu zahlende Betrag beträgt mehr als 2.500 Euro.
  • Vor der Fälligkeit Ihres Heranziehungsbescheides (innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt) ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag ist online im Service Portal der Stadt Osnabrück herunterzuladen oder Sie melden sich (telefonisch oder per Mail) bei Frau Sachtleben-Miska – Kontaktdaten siehe unten – damit Ihnen ein Antrag zugesendet werden kann. Grundsätzlich werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht abgefragt.

Durchführung:

  • Abhängig von der Höhe Ihrer Zahllast wird die Anzahl der Jahresleistungen festgelegt.
  • Der Restbetrag wird jährlich verzinst in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz nach BGB
  • Sie zahlen zum jeweiligen Jahresende die festgelegte Leistung und die entsprechenden Zinsen, die Ihnen jährlich mitgeteilt werden.


Was ist wenn?:

  • Sie können diese Zahlweise durch sofortige Zahlung der Restschuld jederzeit beenden.
  • Wenn Sie Ihr Grundstück veräußern, wird der noch offene Betrag sofort fällig
  • Im Todesfall wird die „Verrentung“ auf den/die Erben übertragen

 

Berechnungsbeispiel:

Erschließungsbeitrag: 5.500 €           Verrentung auf 10 Jahre

Jährliche Leistung: 550,00 € zzgl.    Zinsen (für 1. Jahr)         199,10 €

                                                         Zinsen (für 2. Jahr)         179,19 €

                                                         Zinsen (für 3. Jahr)         159,28 €

                                                         Zinsen (für 4. Jahr)         139,37 €

                                                           […]

Gesamtsumme der zu zahlenden Zinsen in 10 Jahren        1.095,05 €[1]

 

[1] Vorausgesetzt, der Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt gleich (Stand 01.01.2023 => 1,62%)

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