Zahlungserleichterung von Erschließungsbeiträgen (Verrentung nach BauGB)
Zahlungserleichterung von Erschließungsbeiträgen (Verrentung nach BauGB)
Textblöcke ein-/ausklappenMit der Änderung der Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in 2022 ist neben der Stundung bzw. Ratenzahlung nach der Abgabenordnung auch die Zahlungserleichterung in Form einer „Verrentung“ möglich.
Leistungsbeschreibung
Zahlungserleichterung von Erschließungsbeiträgen
Die Zahlung von Erschließungsbeiträgen konnte bislang bereits nach Vorgaben der Abgabenordnung gestundet werden. Auch eine Ratenzahlung (in der Regel maximal für 4 Jahre) war möglich, wenn aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse eine Einmalzahlung nicht möglich war.
Mit der Änderung der Satzung zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen in 2022 ist neben der Stundung bzw. Ratenzahlung nach der Abgabenordnung auch die Zahlung in Form einer „Verrentung“ möglich.
Voraussetzungen:
- Der von Ihnen zu zahlende Betrag beträgt mehr als 2.500 Euro.
- Es ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag ist online im Service Portal der Stadt Osnabrück herunterzuladen oder Sie melden sich (telefonisch oder per Mail) bei Herrn Reinelt – Kontaktdaten siehe unten – damit Ihnen ein Antrag zugesendet werden kann. Grundsätzlich werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht abgefragt.
Durchführung:
- Abhängig von der Höhe Ihrer Zahllast wird die Anzahl der Jahresleistungen festgelegt.
- Der Restbetrag wird jährlich verzinst in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz nach BGB
- Sie zahlen zum jeweiligen Jahresende die festgelegte Leistung und die entsprechenden Zinsen, die Ihnen jährlich mitgeteilt werden.
Was ist wenn?:
- Sie können diese Zahlweise durch sofortige Zahlung der Restschuld jederzeit beenden.
- Wenn Sie Ihr Grundstück veräußern, wird der noch offene Betrag sofort fällig
- Im Todesfall wird die „Verrentung“ auf den/die Erben übertragen
Berechnungsbeispiel:
Erschließungsbeitrag: 5.500 € Verrentung auf 10 Jahre
Jährliche Leistung: 550,00 € zzgl. Zinsen (für 1. Jahr) 199,10 €
Zinsen (für 2. Jahr) 179,19 €
Zinsen (für 3. Jahr) 159,28 €
Zinsen (für 4. Jahr) 139,37 €
[…]
Gesamtsumme der zu zahlenden Zinsen in 10 Jahren 1.095,05 €[1]
[1] Vorausgesetzt, der Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt gleich (Stand 01.01.2023 => 1,62%)
Amt/Fachbereich
FB 20
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