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Beherbergungssteuer


Leistungsbeschreibung

Nach dem Ratsbeschluss vom 01.07.2025 erhebt die Stadt Osnabrück ab dem 01.10.2025 eine Beherbergungssteuer von 3,5 % des Übernachtungspreises. Steuerpflichtig sind alle Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet Osnabrück. Nach einer einmaligen Mitteilung Ihrer Stammdaten melden Sie den selbstständig berechneten Steuerbetrag Ihres Beherbergungsbetriebes jeweils rückwirkend für das vergangene Quartal digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück.

Die Steuererhebung erfolgt digital über das ServicePortal der Stadt Osnabrück.

Nach der Registrierung geben Sie Ihre Stammdaten an. Im Anschluss wird Ihnen - ebenfalls digital -  über eine Nachricht im Postkorb im ServicePortal ein Buchungszeichen für Ihren Beherbergungsbetrieb mitgeteilt. Die Steuerklärungen sind daraufhin jeweils quartalsweise unter Angabe des Buchungszeichens abzugeben. 

Welche Betriebe haben eine Steuererklärung abzugeben?

Alle Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet Osnabrück, in denen eine Übernachtungsleistung gegen Entgelt stattfindet, sind quartalsweise zur Abgabe der Steuererklärungen zur Beherbergungssteuer verpflichtet.

Ausnahmen wie beispielsweise die Übernachtungen in Senioren- oder Pflegeheimen entnehmen Sie bitte § 5 der Satzung zur Beherbergungssteuer.

Nach der einmaligen Anmeldung im Serviceportal der Stadt Osnabrück, werden zunächst für die quartalsweisen Steuererklärungen, die ebenfalls über das Serviceportal eingereicht werden, keine weiteren Unterlagen benötigt.

Zur Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen sind der Stadt Osnabrück jedoch auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Erhebungszeitraum im Original vorzulegen.

Die Steuererklärungen sind immer quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats des abzurechnenden Quartals über das Serviceportal der Stadt Osnabrück einzureichen. 

Die erste Steuerklärung für das 4. Quartal 2025 ist bis spätestens zum 15.01.2026 abzugeben.

Die Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung einer Beherbergungssteuer.

Fachbereich Finanzen und Controlling