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Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse


Die Kosten für die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Grundstücksanschlusses sind der Stadt vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetz (NKAG) erhebt die Stadt Osnabrück die Kosten für die Herstellung oder die Veränderung von Grundstücksanschlüssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Berechnung der Höhe der Kosten erfolgt gemäß Satzung nach Einheitssätzen oder – bei Vorliegen erheblicher technischer Schwierigkeiten und/oder unzumutbaren wirtschaftlichen Aufwands -  nach tatsächlichen Kosten.

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