Die Kosten für die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Grundstücksanschlusses sind der Stadt vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

Leistungsbeschreibung


Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetz (NKAG) erhebt die Stadt Osnabrück die Kosten für die Herstellung oder die Veränderung von Grundstücksanschlüssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Berechnung der Höhe der Kosten erfolgt gemäß Satzung nach Einheitssätzen oder – bei Vorliegen erheblicher technischer Schwierigkeiten und/oder unzumutbaren wirtschaftlichen Aufwands -  nach tatsächlichen Kosten.

Amt/Fachbereich


FB20

Kontaktpersonen

  • Herr Rauer