Erschließungskostenbescheinigung


Bevor Sie ein Grundstück und/oder Haus erwerben wollen, können Sie sich eine sogenannte Erschließungskostenbescheinigung einholen, um sich über den Stand der Erschließung des Grundstückes zu informieren.

Leistungsbeschreibung


Bevor Sie ein Grundstück und/oder Haus erwerben wollen, ist es ratsam, eine sogenannte Erschließungskostenbescheinigung einzuholen. Gewöhnlich wird Ihnen auch von Ihrem Notar vor Abschluss des Kaufvertrages dazu geraten, sich mit einer solchen Bescheinigung über den Stand der Erschließung des Grundstückes zu informieren.

Ihnen wird bescheinigt, ob das Grundstück durch Straßen- und Abwasserversorgung bereits erschlossen ist und ob künftig noch Beiträge zu erwarten sind. Bereits geleistete Beiträge werden nicht in ihrer Höhe aufgeführt.

Alle sonstigen Erschließungskosten wie ggf. Gas-, Strom-, Telefon-, Kabelfernsehanschlüsse usw. sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.

Die Erschließungskostenbescheinigung ist schriftlich anzufordern. Entweder über die Nutzung des ServicePortals oder das entsprechende Antragsformular. In der Regel kann eine solche Bescheinigung innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgestellt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Ausstellung ist das Antragsformular vollständig auszufüllen mit Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie eine Erklärung darüber, dass Sie Eigentümer der Flächen sind. Falls sie nicht selbst Eigentümer sind, ist eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers bzw. Vollmacht beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?


Die Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung ist kostenpflichtig.

Die Gebühren betragen z.Z. 35 Euro pro Flurstück und Erschließungskostenbescheinigung.

Amt/Fachbereich


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