Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge
Textblöcke ein-/ausklappenStraßenbaubeiträge werden für die Erneuerung oder Verbesserung einer vorhandenen Straße erhoben.
Leistungsbeschreibung
Für die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Stadt Osnabrück von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Straßenbaubeiträge, sofern für Grundstückseigentümer eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße gegeben bzw. zu unterstellen ist.
Reine Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Instandsetzung) sind für den Grundstückseigentümer beitragsfrei. Maximal 75 % der beitragsfähigen Gesamtkosten werden anteilig auf die beitragspflichtigen Eigentümer verteilt. Die Höhe der Straßenbaubeiträge berechnet sich nach der Klassifizierung der Straße sowie der Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Die Berechnung ist in der Straßenbaubeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz, Straßenbaubeitragssatzung
Amt/Fachbereich
FB20