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Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlage erhebt die Stadt Osnabrück Abwasserbeiträge

Leistungsbeschreibung

Wird für ein Grundstück erstmals ein Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutz- oder Niederschlagswasserkanalisation hergestellt, wird der einmalige Abwasserbeitrag erhoben.

Mit dem Abwasserbeitrag wird ein Teil des Aufwandes für den Bau des öffentlichen Kanalnetzes (ohne Anschlusskanäle) finanziert. Die Höhe des Abwasserbeitrages ist abhängig von der für ein Grundstück zu ermittelnden Veranlagungsfläche. Sie bemisst sich im Wesentlichen nach der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit.

 

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz, Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungssatzung

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