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Die Abwasserabgabe wird für Grundstücke erhoben, die über eine Kleinkläranlage ihr Schmutzwasser entwässern.

Leistungsbeschreibung

Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge größer als 8 m³/Tag beträgt) müssen entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers die Abwasserabgabe entrichten. Eine Einleitung liegt nicht vor, wenn Abwasser rechtmäßig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Boden rechtmäßig aufgebracht oder in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird, die mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und deren ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.

Die Abwasserabgabe wird durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle festgesetzt und an das Land Niedersachsen abgeführt. Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.

Die Abgabe beträgt seit 1997 je Einwohner, der am 30.06. des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück gemeldet ist, 35,00 DM – entspricht 17,90 € - im Jahr.

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