Allgemeine Bauaufsicht
Allgemeine Bauaufsicht (61-71)
Allgemeine Informationen
Die allgemeine Bauaufsicht ist unter anderem zuständig für die
- Prüfung von Bauanträgen und von Bauvoranfragen,
- Erteilung der Baugenehmigung,
- Beratung bei konkreten Bauvorhaben,
- Nachbarbeteiligung und Einwendungen von Nachbarn gegen Bauvorhaben,
- Anordnung von Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen,
- Durchführung von Baukontrollen, Roh- und Schlussabnahmen,
- Abnahme fliegender Bauten.
Standort
Lohstraße
Lohstraße 6
49074 Osnabrück
Dienstleistungen
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder Bauvorbescheids
Vor Erlöschen der Gültigkeit einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids kann diese oder dieser verlängert werden.
- Genehmigung zur vorübergehende Nutzung von Räumen für Veranstaltungen
Für die Durchführung von Veranstaltungen in einem Raum, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, oder im Freien können Baugenehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
- Für den Abbruch und die Beseitigung einer baulichen Anlage ist gegebenenfalls bei der Stadt Osnabrück als Bauaufsichtsbehörde eine Abbruchanzeige einzureichen." >Abbruchanzeige
Für den Abbruch und die Beseitigung einer baulichen Anlage ist gegebenenfalls bei der Stadt Osnabrück als Bauaufsichtsbehörde eine Abbruchanzeige einzureichen.
Ansprechperson(en)
-
Beratung und Information
Bauberatung -
Stellv. Fachdienstleitung
Herr Beermann -
Terminvereinbarung und Organisation
Frau Meyer -
Terminvereinbarung und Organisation
Frau Neumann