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Stadtplanung (61-5)


Der Fachdienst Stadtplanung ist in erster Linie für die Erarbeitung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne) zuständig.

Zu den weiteren Aufgabenbereichen des Fachdienstes zählen die Sicherung der Bauleitplanung (zum Beispiel Veränderungssperren) sowie die Erarbeitung sonstiger bauplanungsrechtlicher (Vorkaufsatzungen gemäß § 25 BauGB, Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB) und bauordnungsrechtlicher (örtliche Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO) Satzungen.

Der Fachdienst übernimmt auch die städtebauliche Beratung von Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erteilt er das städtebauliche Einvernehmen (gemäß § 36 BauGB) der Stadt.

Zudem fallen städtebauliche Sonderprojekte unter den Aufgabenbereich des Fachdienstes. Hierzu gehören insbesondere städtebauliche Konzepte, Rahmen- und Masterpläne, die sowohl als Grundlage für die Entwicklung neuer Baugebiete als auch für städtebaulich bedeutende Grundstücke und Stadtbereiche erarbeitet werden.

Diese Einrichtung gehört zu Städtebau.


Dominikanerkloster

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