Städtebauliche Beratung


In der städtebaulichen Beratung bekommen Sie Auskünfte zu Fragen über die Nutzung beziehungsweise über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes.

Leistungsbeschreibung


Wer bauen möchte, benötigt oftmals eine Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde. Diese wird vom Fachdienst Bauordnung der Stadt Osnabrück erteilt, soweit die im Genehmigungsverfahren baurechtlichen Anfordnungen erfüllt sind. Bei der Prüfung sind zum einen bauordnungsrechtliche und zum anderen planungsrechtliche Themen zu prüfen. Zu den planungsrechtlichen Themen können Sie sich an dieser Stelle informieren und beraten lassen. Dies umfasst z.B.

  • die Klärung von Fragen über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Bereich von Bebauungsplänen
  • die Bebaubarkeit von Grundstücken innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB
  • die Bebaubarkeit von Grundstücken, die im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegen.

 

Oft werden Fragen gestellt zur

  • überbaubaren Grundstücksfläche
  • zulässigen Vollgeschosszahl
  • Grundflächenzahl (GRZ)
  • Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Dachform
  • Dachneigung
  • Gebäudehöhe
  • Zulassung von Ausnahmen/ Befreiungen/ Abweichungen

 

Baulich-technische Anforderungen an ein Bauvorhaben werden im Bauordnungsrecht geregelt. Hierzu ist die Bauberatung des Fachdienstes Bauordnung Ihre passende Ansprechstelle.

Termine nach Vereinbarung.

Amt/Fachbereich


FB61