Bebauungspläne
Bebauungspläne
Textblöcke ein-/ausklappenIn Bebauungsplänen wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken geregelt.
Leistungsbeschreibung
Aufbauend auf den Angaben des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) setzt der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) die Einzelheiten der städtebaulichen Planung für ein genau begrenztes Teilgebiet des Gemeindegebietes rechtsverbindlich fest. Die Festsetzungen/ Regelungen im Bebauungsplan gelten für alle, die im Plangebiet ein Grundstück nutzen wollen. Der Flächennutzungsplan dagegen ist nur für die Behörden verbindlich und lassen keine Rechte für einzelne Nutzer ableiten. Er spielt für die Aufstellung der Bebauungspläne eine entscheidende Rolle und für das Baugenehmigungsverfahren, sofern kein Bebauungsplan für Grundstücke vorliegt. In den Bereichen, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, sind Bauvorhaben auf Basis der § 34 und § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) zu prüfen und zuzulassen bzw. abzulehnen.
Im Bebauungsplan wird unter anderem Folgendes festgesetzt:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung)
- Maß der baulichen Nutzung a. in Form von Geschossigkeit, max. Gebäudehöhe, Grundflächen- (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ)
- überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf usw.
Einen Überblick über grundsätzliche Inhalte eines Bebauungsplanes finden Sie im nebenstehenden Flyer „Bebauungspläne lesen“. Bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind in Osnabrück die vom Rat der Stadt beschlossenen ökologischen Belange in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Vorgaben der Baulandentwicklung.
Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) neu aufgestellt beziehungsweise geändert. Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter „Bauleitplanung“ und im nebenstehenden „Ablaufschema Planverfahren“.
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Im Geodatenportal „Bebauungspläne“ sind die Ansprechpersonen zu den einzelnen Plänen hinterlegt.
Amt/Fachbereich
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