Hausnummernvergabe


Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadtgebiet.

Leistungsbeschreibung


Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümerin / des Eigentümers durch den Fachbereich Städtebau vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadtgebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Nach § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 6 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück vom 01.03.2016 muss die Hausnummer so angebracht werden, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche, auch von fahrenden Fahrzeugen aus, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist. Sie muss dauernd in diesem Zustand erhalten bleiben.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch die Eigentümerin / den Eigentümer des Grundstücks/ des Hauses angebracht wurde, obliegt der Stadt Osnabrück als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das sogenannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinanderliegende Nummern in der Realität nicht gegenüberliegen).
  • Das sogenannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

In der Stadt Osnabrück werden die Hausnummern grundsätzlich nach dem Pariser System vergeben.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Amt/Fachbereich


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