Bauleitplanung


Darunter fällt der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan für die Stadt Osnabrück.

Leistungsbeschreibung


Die Bauleitplanung ist ein förmliches Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) Verfahrensvorschriften zu beachten. Wir informieren Sie hier über die Verfahrensschritte, die Sie als Bürgerin und Bürger betreffen. Dabei ist zu beachten, dass die Schritte abhängig von der Verfahrensart sind.

Nachdem der Rat der Stadt (oder sein vertretendes Gremium) einen Beschluss über den Start eines Bauleitplanverfahren gefasst hat, wird im regulären Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorbereitet und durchgeführt. Im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren ist diese gesetzlich nicht vorgeschrieben (siehe Dokument Ablaufschema Planverfahren).

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden Sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Hierbei erhalten Sie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In der Regel wird in den betroffenen Gebieten eine Informationsversammlung mit den oben genannten Zielsetzungen durchgeführt. Darüber hinaus wird die Planung in der Regel für die Dauer von vier Wochen im Fachbereich Städtebau öffentlich ausgelegt.

Nach der Prüfung aller Belange und Erstellung von verschiedenen Untersuchungen wird ein Bebauungsplanentwurf bzw. ein Entwurf der geplanten Satzung erarbeitet. Sobald der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes beziehungsweise der geplanten Satzungen durch den Rat der Stadt Osnabrück (oder sein vertretendes Gremium) beschlossen wurden, wird die Planung für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen, sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung, als auch aus der Auslegung, werden hinsichtlich der Planung geprüft und unterschiedliche Belange gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen nach Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt seitens der Verwaltung mitgeteilt.

Auf die Verfahrenszeit wirken unterschiedliche Faktoren. Daher kann es mitunter lange dauern, bis Sie eine Reaktion auf Ihre Stellungnahme erhalten. Wenn ein Verfahren nicht zum Abschluss gelangt, fällt eine Rückmeldung gänzlich aus, da sie nur auf Basis eines Beschlusses durch den Rat der Stadt erfolgen kann.

Beteiligungsportal des Fachbereichs Städtebau

Im Beteiligungsportal finden Sie Unterlagen zu Planungen, zu denen aktuell eine Beteiligung erfolgt. Rechts im Kasten finden Sie den Link und eine kleine Anleitung zum Beteiligungsportal.

Weitere Informationen

Im Kasten rechts finden Sie ein Ablaufschema zu Bauleitplanverfahren und Links zum Ratsinformationssystem (Sitzungstermine und Beschlussvorlagen) und zum Geodatenportal (Kartenportal, in dem Sie alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne inkl. Begründung und sonstige Satzungen sowie den Flächennutzungsplan finden).

An wen muss ich mich wenden?


Bei Fragen zu bestimmten Bebauungsplänen schauen Sie unter „Weitere Dienstleistungen – Bebauungspläne“

Zuständige Stelle


Bei Fragen zu bestimmten Bebauungsplänen schauen Sie unter „Weitere Dienstleistungen – Bebauungspläne“

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Bei Fragen zu bestimmten Bebauungsplänen schauen Sie unter „Weitere Dienstleistungen – Bebauungspläne“

Amt/Fachbereich


FB61