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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der Leitplan für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt Osnabrück.

Leistungsbeschreibung

Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wie die Stadt Osnabrück ihre Flächen grundsätzlich nutzen möchte. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die geplante Entwicklung in ihren wesentlichen Grundzügen dar.

Im Flächennutzungsplan werden beispielsweise Flächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie, aber auch für Verkehr, Grünflächen, Sport und Erholung, Gemeinbedarf sowie Natur und Landschaft dargestellt. Auch größere oder übergeordnete Einrichtungen und Infrastrukturen können Bestandteil des Flächennutzungsplans sein.

Der Flächennutzungsplan betrachtet dabei das gesamte Stadtgebiet und berücksichtigt, wie unterschiedliche Nutzungen miteinander verbunden sind. So kann beispielsweise dargestellt werden, wo sich Siedlungsbereiche entwickeln sollen, welche Flächen für Freiräume erhalten bleiben sollen oder wo wichtige Verkehrsverbindungen vorgesehen sind.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er bildet insbesondere die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, in denen die zulässige Nutzung einzelner Grundstücke und kleinerer Gebiete wesentlich genauer geregelt wird.

Wichtig: Der Flächennutzungsplan legt nicht unmittelbar fest, was auf einem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans kann daher in der Regel kein unmittelbarer Anspruch auf eine bestimmte Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks abgeleitet werden.

Wenn Sie wissen möchten, welche konkreten baulichen Möglichkeiten auf einem bestimmten Grundstück bestehen, kann neben dem Flächennutzungsplan insbesondere ein vorhandener Bebauungsplan relevant sein.

Die Flächennutzungsplanung umfasst alle Aufgaben und Planungsschritte, die für die Aufstellung, Änderung oder Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Die Verfahren sind insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans werden unterschiedliche öffentliche und private Belange berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und andere Träger öffentlicher Belange können sich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren zu den Planungen äußern.

Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt beziehungsweise der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die zuständige höhere Verwaltungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.