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Flächennutzungsplan


Der Flächennutzungsplan ist der Leitplan für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt Osnabrück.

Leistungsbeschreibung

Ein Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die bisherige und zukünftige Nutzung eines Gemeindegebietes dar. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und dient als Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes.

Typische Bestandteile eines Flächennutzungsplanes sind Angaben über geplante oder vorhandene Bauflächen wie zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete. Aber auch Hauptverkehrsstraßen oder Grünflächen wie Parks werden in einen Flächennutzungsplan aufgenommen.

Die Flächennutzungsplanung umfasst sämtliche Aufgaben und Planungsschritte, die zur Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes führen. Die einzelnen Planungsschritte sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

nicht angegeben

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

nicht angegeben

nicht angegeben

Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplan Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan)