Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Textblöcke ein-/ausklappenDer Flächennutzungsplan ist der Leitplan für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt Osnabrück.
Leistungsbeschreibung
Ein Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die bisherige und zukünftige Nutzung eines Gemeindegebietes dar. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und dient als Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes.
Typische Bestandteile eines Flächennutzungsplanes sind Angaben über geplante oder vorhandene Bauflächen wie zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete. Aber auch Hauptverkehrsstraßen oder Grünflächen wie Parks werden in einen Flächennutzungsplan aufgenommen.
Die Flächennutzungsplanung umfasst sämtliche Aufgaben und Planungsschritte, die zur Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes führen. Die einzelnen Planungsschritte sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
Ref 12-1