Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ95)


Zum Nachweis der besonderen Qualifikation müssen die betreffenden Fahrerinnen und Fahrer einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen.

Leistungsbeschreibung


Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

Verfahrensablauf


Für die Beantragung eines Fahrerqauilfizierungsnachweises (SZ95) können Sie einen Termin unter Terminvergabe Führerscheinstelle buchen oder den Antrag postalisch einreichen. 

Die Beantragung eines Fahrerqaulifizierungsnachweises (SZ95) per Post funktioniert wie folgt:

  • "Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ95)“ unter Dokumente öffnen
  • Antrag vollständig ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  • Anlagen und Foto beifügen
  • Antrag vollständig per Post an: Stadt Osnabrück, Führerscheinstelle, Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
  • Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.
  • Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen per Direktversand von der Bundesdruckerei ganz bequem nach Hause geschickt.

 

Welche Gebühren fallen an?


Welche Gebühren fallen an?

32,50 € 

+ evtl. 7,00 € für spez. Nachweis

+ evtl. 5,40 € für Expressaushändigung

Amt/Fachbereich


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