Ersatzführerschein
Was ist zu erledigen bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder möchten Sie ihn aus anderen Gründen ersetzen, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wurde ihr Führerschein in Osnabrück ausgestellt, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- gegebenenfalls eine Versicherung an Eides Statt
Ist Ihr Führerschein kein EU-Kartenführerschein und nicht in Osnabrück ausgestellt worden, benötigen Sie zusätzlich:
- einen Dateiauszug über die Fahrerlaubnisdaten (früher Karteiabschrift).
Sie kann bei der auswärtigen Behörde, in der Regel telefonisch, zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt zuständige Behörde (gegebenenfalls namentlich benennen) angefordert werden.
Welche Gebühren fallen an?
33,60 Euro (Ersatzführerschein)
9,00 Euro falls für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden soll. Diese ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung
Amt/Fachbereich
FB32
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