Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenInhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis haben die Möglichkeit, die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
Leistungsbeschreibung
Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr),
- Original des ausländischen Führerscheines (mit Übersetzung durch eine anerkannte Stelle bei einem Nicht-EU-Führerschein),
- Nachweis der Gültigkeit des ausländischen Führerscheines mit Übersetzung.
Welche Gebühren fallen an?
Umschreibung bei Nicht-EU-Führerschein
43,90 Euro (ohne Probezeit)
44,70 Euro (mit Probezeit)
Umschreibung bei EU-Führerschein
36,30 Euro (ohne Probezeit)
37,10 Euro (mit Probezeit)
Was sollte ich noch wissen?
Personen, die mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen gewerblich Personenverkehr und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine gesonderte Berufskraftfahrerqualifiktation nachweisen.
Allgemeine Auskünfte zur Berufskraftfahrerqualifikation kann Ihnen das Team Führerscheine geben.
Amt/Fachbereich
FB32