Kostenlose Auskunft über Ihre betreffenden Eintragungen (Verstöße) und damit auch über die Punkte im Fahreignungsregister.

Leistungsbeschreibung


Die Zuständigkeit für den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Sie können den Antrag formlos oder mit dem Formular, dass Sie im Bereich "Dokumente" finden schriftlich unter Angabe aller persönlichen Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg stellen.

Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.

Als Identitätsnachweis werden anerkannt:

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses

Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage


Fahrerlaubnis-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz

Amt/Fachbereich


FB32