Auskunft aus dem Fahreignungsregister


Kostenlose Auskunft über Ihre betreffenden Eintragungen (Verstöße) und damit auch über die Punkte im Fahreignungsregister.

Leistungsbeschreibung


Die Zuständigkeit für den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Sie können den Antrag formlos oder mit dem Formular, dass Sie im Bereich "Dokumente" finden schriftlich unter Angabe aller persönlichen Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg stellen.

Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.

Als Identitätsnachweis werden anerkannt:

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses

Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage


Fahrerlaubnis-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz

Amt/Fachbereich


FB32