Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Textblöcke ein-/ausklappenKostenlose Auskunft über Ihre betreffenden Eintragungen (Verstöße) und damit auch über die Punkte im Fahreignungsregister.
Leistungsbeschreibung
Die Zuständigkeit für den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Sie können den Antrag online, formlos oder mit dem Formular, dass Sie im Bereich "Dokumente" finden schriftlich unter Angabe aller persönlichen Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg stellen.
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.
Als Identitätsnachweis werden anerkannt:
- die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz
Amt/Fachbereich
FB32