Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister


Im Fahrerlaubnisregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Leistungsbeschreibung


Privatpersonen erhalten kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten Ihrer Fahrerlaubnis im Zentralen Fahrerlaubnisregister.

In dem Register sind die Daten gespeichert, die auf den seit 01.01.1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheinen (Plastikkarten im Scheckkartenformat) abgedruckt sind.

Sie können den Antrag formlos oder mit dem im Bereich "Dokumente" bereitgestellten Antrag schriftlich unter Angabe aller persönlichen Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Damit nicht unter Angabe eines falschen Namen über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen. Anerkannt werden:

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift
  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses

Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an

Rechtsgrundlage


Fahrerlaubnis-Verordnung

Amt/Fachbereich


FB32

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