Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis vom Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen und Sie müssen eine Neuerteilung beantragen, wenn Sie wieder ein Kraftfahrzeug führen wollen.
Leistungsbeschreibung
Unter welchen Voraussetzungen die Neuerteilung beantragt werden kann und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Das Team Führerscheine klärt gerne mit Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen eine Neuerteilung in Frage kommt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis der Belegart "0". Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Sie können das Führungszeugnis auch unter folgendem Link direkt beim Bundesamt für Jusitz beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Fahrerlaubnis ohne Probezeit: 155,30 Euro
Fahrerlaubnis mit Probezeit: 156,10 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung
Amt/Fachbereich
FB32
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