Fahrtenschreiberkarte


Die Fahrtenschreiberkarte (Fahrerkarte) ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben.

Leistungsbeschreibung


Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.

Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt, sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen -einschließlich des Fahrers- zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister; international: TACHOnet).

Verfahrensablauf


Für die Beantragung einer Fahrtenschreiberkarte (Fahrerkarte) können Sie einen Termin unter Terminvergabe Führerscheinstelle buchen oder den Antrag postalisch einreichen. 

Die Beantragung eines internationalen Führerscheins per Post funktioniert wie folgt: 

  • "Antrag auf Erteilung einer Fahrtenschreiberkarte“ unter Dokumente öffnen
  • Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben, anschließend ausdrucken
  • Anlagen und Foto beifügen
  • Antrag vollständig per Post an: Stadt Osnabrück, Führerscheinstelle, Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
  • Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.
  • Die neue Fahrtenschreiberkarte wird Ihnen per Direktversand ganz bequem nach Hause geschickt.

 

Welche Gebühren fallen an?


37,00 €

Amt/Fachbereich


FB 32

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