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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel mit Mietwagen, Taxi, Krankenkraftwagen, Pkw für Ausflugsfahrten benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine gültige deutsche oder EU- Fahrerlaubnis
  • eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: einen Nachweis über eine Schulung in erster Hilfe
  • Führungszeugnis der Belegart "0". Das Führungszeugnis darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Sie können das Führungszeugnis auch über folgenden Link direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

 

Für Taxen in dem Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht:

  • gegebenenfalls Gutachten einer Ärztin oder eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" beziehungsweise Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung (Leistungsdiagnostik).

42,60 Euro (Ersterteilung) / Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit

38,00 Euro (Verlängerung)

13,00 Euro (Führungszeugnis, Belegart "O")

Fahrerlaubnis-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird immer befristet erteilt. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.

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