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Erteilung einer Fahrerlaubnis


Alle Informationen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis und der Fahrerlaubnisklassen

Leistungsbeschreibung

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T (Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr erworben werden).

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE (Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden).

Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen Probezeit erteilt.

Verkehrsverstöße in der Probezeit können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminaren führen.

Im schlimmsten Fall muss die Fahrerlaubnis gleich wieder entzogen werden.

Begleitetes Fahren mit 17

Des weiteren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des begleitenden Fahrens die Fahrerlaubnis der Klassen B/BE bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben.

Weitere Informationen gibt Ihnen das Team Führerscheine der Stadt Osnabrück.

  • Antrag Fahrerlaubnis
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe im Original

43,90 Euro für eine Fahrerlaubnis ohne Probezeit

44,70 Euro für eine Fahrerlaubnis mit Probezeit

52,40 Euro für eine Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren, sowie 9,00 Euro pro Begleitperson, die zu überprüfen ist.

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