Kfz-Zulassung


Aufgrund einer technischen Umstellung könnte es kurzfristig zu Einschränkungen bei der Nutzung von iKfZ kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Alles Wichtige zur Zulassung, Umschreibung und Stilllegung von Kraftfahrzeugen.

Leistungsbeschreibung


Sie möchten:

  • ein Neufahrzeug anmelden (Erstzulassung)
  • ein Fahrzeug auf einen anderen Halter anmelden (Umschreibung)
  • ein Fahrzeug, das bisher in einer anderen Stadt oder einem anderen Kreis zugelassen war, ummelden,
  • Ihr auf eine andere Stadt oder einen anderen Kreis zugelassenes Fahrzeug nach Ihrem Zuzug in Osnabrück ummelden,
  • ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden (Wiederzulassung)
  • ein Fahrzeug außer Betrieb setzen oder
  • Ihren Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung ändern lassen (bei Adressänderung) beziehungsweise Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) ändern lassen (bei Namensänderung).

Terminvergabe Kfz-Zulassung

Die Dienstleistungen können Sie auch online erledigen. Nutzen Sie hierfür das iKfz-Angebot

Technische-Einschränkung bei PC-Nutzung:

Wenn Sie das Angebot des iKfz-Portals nutzen möchten, benötigen Sie die eID (Online-Ausweisfunktion) und die AusweisApp2 (https://www.ausweisapp.bund.de/home/). Idealerweise füllen Sie das Formular über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) aus, nutzen Sie hingegen einen PC / Computer oder ein Laptop, so muss das Programm geöffnet und ein Lesegerät angeschlossen sein.

Wunschkennzeichen-Reservierung Stadt Osnabrück
Wunschkennzeichen-Reservierung Landkreis Osnabrück

Welche Unterlagen werden benötigt?


Erstzulassung:

  • Fahrzeugbrief, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II oder EU-Übereinstimmungserklärung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
  • Personalausweis (eID), Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein,
  • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet,
  • Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben),
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug.

Ummeldung/Umschreibung:

  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
  • Personalausweis (eID), Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein,
  • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet,
  • Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben),
  • bisheriger Fahrzeugschein, beziehungsweise ZB I,
  • bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug in einer anderen Stadt, beziehungsweise einem anderen Kreis zugelassen ist,
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung,
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug.

Bei einem Wohnortwechsel können Sie die bisherigen amtlichen Kennzeichen für das selbe Fahrzeug behalten. Eine Ummeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.

Wiederzulassung:

  • Fahrzeugschein, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
  • Personalausweis (eID), Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein,
  • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet,
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben),
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung,
  • eventuell alte Kennzeichen
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug

Stilllegung:

  • Fahrzeugschein, beziehungsweise ZB I,
  • aktuelle Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung I,
  • Personalausweis (eID) oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
  • EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger TÜV-Bericht

Adressänderung innerhalb des Stadtgebietes:

  • Personalausweis (eID),
  • Fahrzeugschein, beziehungsweise ZB I

Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz von der Stadt Osnabrück in den Landkreis oder umgekehrt verlagern, benötigen kein neues Autokennzeichen mehr.

Sie müssen allerdings der Zulassungsstelle ihre neue Adresse bekannt geben und sich dort neue Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II) mit dem aktuellen Wohnort ausstellen lassen. Hierzu ist auch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?


  in der Zulassungsstelle   i-kfz (online) 
Erstzulassung: ab 30,00 €   ab 12,80 €
       
Wunschkennzeichen: 10,20 bzw. 12,80 €   10,20 bzw. 12,80 €
       
Ummeldung/Umschreibung:  ab 23,60 €   ab 9,90 €
       
Wiederzulassung:  ab 23,00 €   ab 10,60 €
       
Außerbetriebsetzung:  ab 15,90 €   ab 2,10 €
       
Adressänderung: ab 10,20 €   ab 4,30 €
       
Kurzzeitkennzeichen: ab 10,20 €   ----

Rechtsgrundlage


Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrzeugregisterverordnung.

Was sollte ich noch wissen?


Online Außerbetriebsetzung von Kfz:

Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 neu- oder wiederzugelassen werden, können über das Internetportal der Zulassungsbehörde Stadt Osnabrück mithilfe eines Sicherheitscodes auf den Siegelplaketten der Kennzeichen und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie des neuen Personalausweises (mit aktivierter eID-Funktion) abgemeldet werden.

So funktioniert die Online-Außerbetriebsetzung:

  • iKfz-Portal aufrufen (siehe entsprechender Link auf der rechten Seite)
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen,
  • Sicherheitscodes auf den Siegelplaketten der Kennzeichen freilegen,
  • Identifizierung mittels neuen Personalausweis (nPA),
  • Fahrzeugkennzeichen und Sicherheitscodes eingeben,
  • Bezahlen der Gebühr mittels ePayment-System. (Sie können über das Bezahlverfahren "giropay" eine Online-Überweisung veranlassen. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihr Kreditinstitut dieses Verfahren unterstützt, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Außerbetriebsetzung),
  • Übermittlung der Daten an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
  • Außerbetriebsetzung mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde,
  • Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung oder mittels De-Mail.

Hinweis für Nutzer/innen des Internet Explorers: In einigen Fällen erscheint nach dem Anklicken des oben genannten Links (iKfz-Portal) zunächst eine Fehlermeldung ("HTTP-Fehler 400 - ungültige Anforderung"). Durch das Betätigen des Aktualisieren- Buttons oder das Drücken der F5-Taste wird die Seite dann jedoch korrekt dargestellt.

 

Amt/Fachbereich


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