Kfz - wiederzulassen
Kfz - wiederzulassen
Ein zuvor abgemeldetes Kraftfahrzeug erneut zulassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Wenn das Kraftfahrzeug zuvor abgemeldet und damit außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie es wiederzulassen. Die Wiederzulassung beantragen Sie online oder vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
- Die Online-Zulassung ist jederzeit möglich und günstiger als vor Ort. Nach erfolgreicher Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal können Sie direkt mit Ihrem Fahrzeug losfahren.
- Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert.
Verfahrensablauf
Die Umschreibung der Zulasung Ihres Fahrzeugs können Sie jederzeit online erledigen:
- Sie starten die Online-Zulassung, authentifizieren sich, erfassen alle erfoderlichen Daten und bezahlen die angezeigte Gebühr. Alle Angaben werden automatisch geprüft.
- Sie erhalten direkt den Zulassungsbescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis. Beides drucken Sie aus.
- Sie bringen die Kennzeichen und den vorläufigen Zulassungsnachweis (von innen) sichtbar am Fahrzeug an. Wenn Sie den Zulassungsbescheid mitführen, können Sie sofort losfahren.
- Innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie Zulassungsbescheinigungen, die Stempelplakettenträger sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben per Post zugeschickt. Sie bringen die Plaketten selbst auf dem Kennzeichen an.
Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung und zum Anbringen der Plaketten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.
Alternativ können Sie die Umschreibung der Zulassung Ihres Fahrzeugs vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen:
- Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten vor Ort.
- Sie bringen die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.
Voraussetzungen
Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug vorher angemeldet und damit außer Betrieb gesetzt worden sein.
Eine Online-Zulassung ist nicht möglich, wenn die letzte Anmeldung des Fahrzeugs länger als 01.01.2015 (bei Halterwechsel 01.01.2028) zurückliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie:
- Zuiassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zur Identifizierung
- Natürliche Personen: BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat
- Juristische Personen: Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:
- Zuiassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben) - siehe unten unter Links
- Zur Identifizierung
- Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
- gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
- Firmen: Handelsregisterauszug
- Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
- Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Welche Gebühren fallen an?
- ab EUR 10,60 bei Online-Zulassung
- ab EUR 23,00 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung erfolgt direkt online oder vor Ort. Sie können sofort mit Ihrem Fahrzeug losfahren.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können sich bereits vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reservieren.
Links
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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