Kfz - abmelden
Kfz - abmelden
Ein Kraftfahrzeug abmelden und damit außer Betrieb setzen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen wollen, können Sie es abmelden und damit außer Betrieb setzen. Die Abmeldung beantragen Sie online oder vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Nach Abmeldung dürfen Sie nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Flächen abzustellen.
- Die Online-Abmeldung ist jederzeit möglich und günstiger als vor Ort.
- Für die Abmeldung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Abmeldung konkret funktioniert.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs können Sie jederzeit online erledigen:
- Sie starten die Online-Zulassung und wählen den Punkt "Antrag auf Außerbetriebsetzung" aus.
- Sie legen den Sicherheitscode der Zulassungbescheinigung Teil 1 frei und entfernen die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen.
- Sie erfassen alle erfoderlichen Daten und bezahlen die angezeigte Gebühr. Alle Angaben werden automatisch geprüft.
- Sie erhalten direkt die Bestätigung der Außerbetriebsetzung.
Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung und zur Freilegung der Sicherheitscodes finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden:
- Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I sofort vor Ort.
Voraussetzungen
Eine Online-Abmeldung ist nicht möglich, wenn die letzte Anmeldung des Fahrzeugs länger als 01.01.2015 zurückliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Bankverbindung (IBAN) für die Verrechnung der Kfz-Steuer
- aktuelle Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- aktuelle Kfz-Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?
- ab EUR 2,10 bei Online-Abmeldung
- ab EUR 15,90 bei Abmeldung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung erfolgt direkt online oder vor Ort.
Hinweise / Besonderheiten
- Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung und zur Freilegung der Sicherheitscodes finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.
- Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
Links
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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