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Ein neues Kraftfahrzeug erstmalig zulassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Die Erstzulassung beantragen Sie online oder vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 

  • Die Online-Zulassung ist jederzeit möglich und günstiger als vor Ort. Nach erfolgreicher Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal können Sie direkt mit Ihrem Fahrzeug losfahren
  • Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. 

Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert. 

Die Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie jederzeit online erledigen:

  1. Sie starten die Online-Zulassung, authentifizieren sich, erfassen alle erfoderlichen Daten und bezahlen die angezeigte Gebühr. Alle Angaben werden automatisch geprüft. 
  2. Sie erhalten direkt den Zulassungsbescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis. Beides drucken Sie aus. 
  3. Sie bringen die Kennzeichen und den vorläufigen Zulassungsnachweis (von innen) sichtbar am Fahrzeug an. Wenn Sie den Zulassungsbescheid mitführen, können Sie sofort losfahren
  4. Innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie Zulassungsbescheinigungen, die Stempelplakettenträger sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben per Post zugeschickt. Sie bringen die Plaketten selbst auf dem Kennzeichen an.

Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung und zum Anbringen der Plaketten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde zulassen:

  1. Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  2. Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
  3. Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten vor Ort
  4. Sie bringen die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.

Eine Online-Zulassung ist nicht möglich, wenn:

  • die Ausstellung der letzten Fahrzeugpapiere vor dem 01.01.2018 erfolgte
  • das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Für die Online-Zulassung benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • eVB-Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zur Identifizierung
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder EU-Übereinstimmungserklärung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben) - siehe unten unter Links
  • Zur Identifizierung
    • Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
      • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
    • Firmen: Handelsregisterauszug
  • Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

  • ab EUR 12,80 bei Online-Zulassung
  • ab EUR 30,00 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Die Zulassung erfolgt direkt online oder vor Ort. Sie können sofort mit Ihrem Fahrzeug losfahren. 

Sie können sich bereits vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reservieren.