Kfz - umschreiben
Kfz - umschreiben
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs wegen Halterwechsel oder Adress- oder Namensänderung umschreiben lassen
Leistungsbeschreibung
In folgenden Fällen müssen Sie eine Umschreibung der Zulassung Ihres Kraftfahzeugs beantragen:
- Sie sind umgezogen und Ihre Adresse hat sich geändert
- Ihr Name hat sich geändert (z.B. nach Heirat)
- Sie haben ein zugelassenes Kraftfahrzeug gebraucht erworben (d.h. der Halter des Fahrzeugs hat sich geändert)
Bei Umschreibung einer Zulassung können Sie entweder das bisherige Kennzeichen weiter verwenden oder ein neues Kennzeichen beantragen. Auch wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk (nicht OS) stammt, können Sie es weiter verwenden.
Die Umschreibung beantragen Sie online oder vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
- Die Online-Zulassung ist jederzeit möglich und günstiger als vor Ort. Nach erfolgreicher Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal können Sie direkt mit Ihrem Fahrzeug losfahren.
- Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert.
Verfahrensablauf
Die Umschreibung der Zulassung Ihres Fahrzeugs können Sie jederzeit online erledigen:
- Sie starten die Online-Zulassung, authentifizieren sich, erfassen alle erfoderlichen Daten und bezahlen die angezeigte Gebühr. Alle Angaben werden automatisch geprüft.
- Sie erhalten direkt den Zulassungsbescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis. Beides drucken Sie aus und führen es im Fahrzeug mit.
- Innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie die neuen Zulassungsbescheinigungen per Post zugeschickt.
Bei Kennzeichenwechsel sind im Rahmen der Online-Zulassung außerdem folgende Schritte notwendig:
- Vorab entfernen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen. Den freigelegten Code erfassen Sie im Rahmen der Online-Zulassung.
- Sie bringen die neuen Kennzeichen und den vorläufigen Zulassungsnachweis (von innen) sichtbar am Fahrzeug an. Wenn Sie den Zulassungsbescheid mitführen, können Sie sofort losfahren.
- Mit den neuen Zulassungsbescheinigungen erhalten Sie die Stempelplakettenträger sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben per Post zugeschickt. Sie bringen die Plaketten selbst auf dem Kennzeichen an.
Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung und zum Anbringen der Plaketten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.
Alternativ können Sie die Zulassung Ihres Fahrzeug vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben lassen:
- Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
- Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten vor Ort.
- Bei Kennzeichenwechsel bringen Sie die neuen Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.
Voraussetzungen
Eine Online-Zulassung ist nicht möglich, wenn:
- die Ausstellung der letzten Fahrzeugpapiere vor dem 01.01.2018 erfolgte
- sich Ihr Name geändert hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie:
- Zuiassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Bankverbindung (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zur Identifizierung
- Natürliche Personen: BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat
- Juristische Personen: Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
Bei Kennzeichenwechsel benötigen Sie zusätzlich:
- Bisheriges Kennzeichen mit Stempelplaketten
- Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
- Neues Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:
- Zuiassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben) - siehe unten unter Links
- Zur Identifizierung
- Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
- gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
- Firmen: Handelsregisterauszug
- Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
Bei Kennzeichenwechsel bringen Sie zusätzlich mit:
- Bisheriges Kennzeichen
- Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
- Neues Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Welche Gebühren fallen an?
- ab EUR 9,90 bei Online-Zulassung
- ab EUR 23,60 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung erfolgt direkt online oder vor Ort. Sie können sofort mit Ihrem Fahrzeug losfahren.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Umschreibung einer Zulassung können Sie entweder das bisherige Kennzeichen weiter verwenden oder ein neues Kennzeichen beantragen. Auch wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk (nicht OS) stammt, können Sie es weiter verwenden.
Sie können sich bereits vor der Zulassung ein Wunschkennzeichen reservieren.
Links
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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