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Kfz - Ausfuhrkennzeichen beantragen


Ein Ausfuhrkennzeichen zur Überführung eines Kraftfahrzeuges in Ausland (Export) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug ins Ausland überführen möchten, können Sie dafür spezielle Ausfuhrkennzeichen beantragen. Die Ausfuhrkennzeichen beantragen Sie vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde.

  • Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. 

Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert. 

  1. Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  2. Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
  3. Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen vor Ort
  4. Sie bringen die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.

Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • spezielle Versicherungsbestätigung für die Überführung von Kraftfahrzeugen in das Ausland (dreifach)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter persönlich zu unterschreiben) - siehe unten unter Links
  • Zur Identifizierung
    • Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
      • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
    • Firmen: Handelsregisterauszug
  • Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug

  • EUR 33,30 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Die Zulassung erfolgt direkt vor Ort.