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Dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges in Ausland (Export)

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Spezielle Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser nicht selber vorspricht.

33,30 Euro

Straßenverkehrszulassungsordnung, Verordnung über den internationalen Kraftverkehr

FB32