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Kennzeichenverlust-Diebstahl


Ihr Kennzeichen ist abhanden gekommen oder gestohlen worden

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr KFZ-Kennzeichen abhanden gekommen oder gestohlen worden sein, ist die Zuteilung neuer Kennzeichen erforderlich. Dies gilt auch, wenn nur eines der beiden Kennzeichen abhanden gekommen ist.

Die verlorenen beziehungsweise gestohlenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.

  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • noch vorhandene Kennzeichen
  • Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige

ca. 26,80 Euro zuzüglich der Kosten für neue Kennzeichen

Straßenverkehrszulassungsordnung

FB32

 

 

Kontakt

  • Kfz-Zulassungen, Güterverkehr, Personenverkehr