Kennzeichenverlust-Diebstahl
Kennzeichenverlust-Diebstahl
Textblöcke ein-/ausklappenIhr Kennzeichen ist abhanden gekommen oder gestohlen worden
Leistungsbeschreibung
Sollte Ihr KFZ-Kennzeichen abhanden gekommen oder gestohlen worden sein, ist die Zuteilung neuer Kennzeichen erforderlich. Dies gilt auch, wenn nur eines der beiden Kennzeichen abhanden gekommen ist.
Die verlorenen beziehungsweise gestohlenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
- noch vorhandene Kennzeichen
- Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige
Welche Gebühren fallen an?
ca. 26,80 Euro zuzüglich der Kosten für neue Kennzeichen
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrszulassungsordnung
Amt/Fachbereich
FB32
Hinweise / Besonderheiten
Links & Onlinedienste
Terminvergabe Kfz-Zulassung
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