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Kfz - Ersatzkennzeichen beantragen


Ersatzkennzeichen beantragen, falls die bisherigen Kennzeichen gestohlen oder abhanden gekommen sind

Leistungsbeschreibung

Wenn die Kennzeichen Ihnres Fahrzeugs gestohlen oder abhanden gekommen sind, müssen Sie neue Kennzeichen beantragen. Dies gilt auch, wenn nur eines der beiden Kennzeichen abhanden gekommen ist. Die Ersatzkennzeichen beantragen Sie vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde.

  • Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. 

Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert. 

  1. Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  2. Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
  3. Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten vor Ort
  4. Sie bringen die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.

Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • noch vorhandene Kennzeichen (wenn nur eines abhanden gekommen ist)
  • Verlust- oder Diebstahlanzeige
  • Zur Identifizierung
    • Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
      • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
    • Firmen: Handelsregisterauszug
  • Reservierungs-PIN, falls Sie vorab ein Kennzeichen reserviert haben
  • Neues Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

  • ab EUR 26,80 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Die Erteilung der Ersatzkennzeichen erfolgt direkt vor Ort. 

Das alte Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt und kann nicht direkt wieder verwendet werden. Sie können sich bereits vorab ein neues Wunschkennzeichen reservieren