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Kurzzeitkennzeichen


Kurzzeitkennzeichen werden für Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben.

Leistungsbeschreibung

Es gibt Kurzzeitkennzeichen/rote Kennzeichen für verschiedene Verwendungszwecke.

Zur einmaligen Verwendung mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Tagen für Probe- und Überführungsfahrten

  • Personalausweis oder Reisepasse (bei Ausländern Nationalpass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger TÜV-Bericht
  • EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

12,80 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichen und die Versicherung

Straßenverkehrszulassungsordnung

FB32

Kontakt

  • Kfz-Zulassungen, Güterverkehr, Personenverkehr