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Kfz - Kurzzeitkennzeichen beantragen


Ein Kurzzeitkennzeichen mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Tagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug nur für wenige Tage zulassen möchten, können Sie dafür Kurzzeitkennzeichen beantragen. Diese haben eine Gültigkeit von bis zu fünf Tagen und sind für Probe- und Überführungsfahrten vorgesehen. Die Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Die Kurzzeitkennzeichen berechtigen Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 

  • Für die Zulassung vor Ort benötigen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. 
  • Wenn Sie eine Zulassung für nur einen Kalendertag benötigen, ist dies jederzeit online als Tageszulassung möglich.

Klicken Sie auf den nächsten Punkt Verfahrensablauf und erfahren Sie, wie die Zulassung konkret funktioniert. 

  1. Sie buchen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  2. Sie erscheinen persönlich zum gebuchten Termin in der Kfz-Zulassunsbehörfe. Bitte denken Sie an die erforderlichen Unterlagen.
  3. Sie bezahlen die erforderliche Gebühr und erhalten die Zulassungsbescheinigungen vor Ort
  4. Sie bringen die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug an.

Für die Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder EU-Übereinstimmungserklärung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Zur Identifizierung
    • Natürliche Personen: Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder Führerschein
      • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser das Fahrzeug nicht selbst anmeldet
    • Firmen: Handelsregisterauszug
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

  • ab EUR 12,80 bei Zulassung vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Die Zulassung erfolgt direkt vor Ort. Sie können sofort mit Ihrem Fahrzeug losfahren. 

Der Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens ist auf dem Kennzeichen vermerkt.