Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenKurzzeitkennzeichen werden für Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben.
Leistungsbeschreibung
Es gibt Kurzzeitkennzeichen/rote Kennzeichen für verschiedene Verwendungszwecke.
Zur einmaligen Verwendung mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Tagen für Probe- und Überführungsfahrten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepasse (bei Ausländern Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger TÜV-Bericht
- EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
Welche Gebühren fallen an?
12,80 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichen und die Versicherung
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrszulassungsordnung
Amt/Fachbereich
FB32
Links & Onlinedienste
Terminvergabe Kfz-Zulassung
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