Wohngeld
Wohngeld (50-31)
Diese Einrichtung gehört zu Allgemeine Sozialleistungen.
Aktuelles
Aktuell können wir Ihnen keine offenen Sprechzeiten anbieten.
Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Standort
Servicezeiten
Termine stehen derzeit nur nach Absprache (telefonisch unter 0541-323 3444 oder E-Mail unter wohngeld@osnabrueck.de) zur Verfügung.
Für die Antragstellung eines Wohngeldantrages ist die Vereinbarung eines Termins nicht notwendig.
Den ausgefüllten Antrag sowie die entsprechenden Nachweise können Sie auch wie folgt einreichen:
per Post (Wohngeld; Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück),
über das Service Portal,
per Mail (wohngeld@osnabrueck.de) oder
persönlich durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Stadthaus 1.
Allgemeine Hinweise:
Bitte denken Sie an die genaue Beschriftung Ihrer Unterlagen. Ohne eine ausreichende Kennzeichnung können Ihre Unterlagen möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden.
Aufgrund des stark erhöhten Antragsaufkommens müssen Sie aktuell mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Auch wenn wir die Nachfragen zum Bearbeitungsstand verstehen können, müssen wir den Schwerpunkt aktuell auf die Abarbeitung der Anträge legen. Daher bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.