Wohngeld Erhöhungsantrag
Wohngeld Erhöhungsantrag
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Haushaltsmitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.
Verfahrensablauf
Bitte teilen Sie bereits eingetretene sowie zu erwartende Änderungen in Ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen der Wohngeldbehörde schriftlich, online oder per E-Mail mit.
Nach Antragstellung überprüft die Wohngeldbehörde, ob Ihre Mitteilung Auswirkungen auf die Höhe Ihres Wohngeldanspruches hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen neuen Wohngeldbescheid zu.
Für die Überprüfung eines höheren Wohngeldanspruches nutzen Sie bitte den oben verlinkten Onlinedienst der Online-Antragstellung.
Die Änderung sowie die entsprechenden Nachweise können Sie auch wie folgt einreichen:
- per Post (Wohngeld; Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück),
- über das Service Portal,
- per Mail (wohngeld@osnabrueck.de) oder
- persönlich durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Stadthaus 1
Allgemeine Hinweise:
Bitte denken Sie an die genaue Beschriftung Ihrer Unterlagen. Ohne eine ausreichende Kennzeichnung können Ihre Unterlagen möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden.
Aufgrund des stark erhöhten Antragsaufkommens müssen Sie aktuell mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.
Auch wenn wir die Nachfragen zum Bearbeitungsstand verstehen können, müssen wir den Schwerpunkt aktuell auf die Abarbeitung der Anträge legen. Daher bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sofern ein Anspruch auf ein höheres Wohngeld besteht, wird dieses vom ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Erhöhung gestellt worden ist.