Dieser Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ein Anspruch auf Mietzuschuss kann auch bestehen, wenn Sie Bewohnerin oder Bewohner eines Pflegeheims sind. In diesem Fall erfassen Sie bitte im Feld 'Kaltmiete / Belastung' lediglich ein 'H'.

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.