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Wohngeld Weiterleistungsantrag


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits Wohngeldleistungen erhalten und eine Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie bitte den verlinkten Onlinedienst der Online-Antragstellung.

Beachten Sie, dass ein Weiterleistungsantrag frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden kann. Den Bewilligungszeitraum können Sie dem aktuellen Wohngeldbescheid entnehmen.

Für die Verlängerung des Wohngeldes nutzen Sie bitte den oben verlinkten Onlinedienst der Online-Antragstellung.

Alternativ finden Sie den Weiterleistungsantrag auf Wohngeld auch in den oben verlinkten Formularen zum Download.

Sie können sich den Weiterleistungsantrag auch postalisch zuschicken lassen. In diesem Fall melden Sie sich bitte telefonisch unter: 0541 323-3444.

Den ausgefüllten Weiterleistungsantrag sowie die entsprechenden Unterlagen können Sie wie folgt einreichen:

  • per Post (Wohngeld; Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück),
  • über das Service Portal,
  • per Mail (wohngeld@osnabrueck.de) oder
  • persönlich durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Stadthaus 1

Allgemeine Hinweise:

Bitte denken Sie an die genaue Beschriftung Ihrer Unterlagen. Ohne eine ausreichende Kennzeichnung können Ihre Unterlagen möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden.

Aufgrund des stark erhöhten Antragsaufkommens müssen Sie aktuell mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.

Auch wenn wir die Nachfragen zum Bearbeitungsstand verstehen können, müssen wir den Schwerpunkt aktuell auf die Abarbeitung der Anträge legen. Daher bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Für die Bearbeitung des Weiterleistungsantrages auf Wohngeld werden in jedem Fall folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweise zur Miete oder Belastung
  • Nachweise zum Einkommen

Daneben werden im Einzelfall weitere Nachweise für die Bearbeitung des Wohngeldantrages benötigt.

Eine genaue Auflistung von Unterlagen, die benötigt werden, entnehmen Sie gerne der folgenden Übersichten:

Nachweise, die der Wohngeldbehörde der Stadt Osnabrück bereits vorliegen, müssen von Ihnen nicht erneut eingereicht werden.

Sofern ein Anspruch auf Wohngeld besteht, beginnt der Bewilligungszeitraum am ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.