Wohngeld Änderungsmitteilung
Wohngeld Änderungsmitteilung
Textblöcke ein-/ausklappenTreten während eines laufenden Wohngeldbescheides Änderungen in Ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese umgehend der Wohngeldbehörde mitteilen.
Leistungsbeschreibung
Bitte teilen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- der Wohnraum von keinem zu berücksichtigenden Haushaltmitglied mehr genutzt wird,
- sich das monatliche Gesamteinkommen erhöht hat,
- sich die Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verändert hat.
Verfahrensablauf
Bitte teilen Sie bereits eingetretene sowie zu erwartende Änderungen in Ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen der Wohngeldbehörde schriftlich, online oder per E-Mail mit.
Die Wohngeldbehörde überprüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkungen auf die Höhe Ihres Wohngeldanspruches hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen neuen Wohngeldbescheid zu.
Für die Mitteilung einer Änderung nutzen sie bitte den oben verlinkten Onlinedienst der Online-Antragstellung.
Die Änderung sowie die entsprechenden Nachweise können Sie auch wie folgt einreichen:
- per Post (Wohngeld; Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück),
- über das Service Portal,
- per Mail (wohngeld@osnabrueck.de) oder
- persönlich durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Stadthaus 1.
Allgemeine Hinweise:
Bitte denken Sie an die genaue Beschriftung Ihrer Unterlagen. Ohne eine ausreichende Kennzeichnung können Ihre Unterlagen möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden.
Aufgrund des stark erhöhten Antragsaufkommens müssen Sie aktuell mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.
Auch wenn wir die Nachfragen zum Bearbeitungsstand verstehen können, müssen wir den Schwerpunkt aktuell auf die Abarbeitung der Anträge legen. Daher bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.