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Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen.

Leistungsbeschreibung

Welche Schusswaffen sind von der Pflicht zum Besitz einer Waffenbesitzkarte ausgenommen und dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden ?

  • Druckluftwaffen,
  • Federdruckwaffen,
  • CO2-Waffen mit einem F im Fünfeck,
  • Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen und Nummer im Kreis.

Wozu berechtigt Sie die Waffenbesitzkarte ?

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.

Über die Online-Angebote auf der rechten Seite können Sie die Aufbewahrung von Waffen und Munition, den Verlust von Waffen und Munition, sowie den Waffenerwerb anzeigen. 

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Sachkunde
  • Bedürfnis (Ausnahme: Sie haben die Waffe geerbt).

Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) angefordert.

Zur Überprüfung der persönlichen Eignung kann ein amts- oder fachärztliches bzw. fachpsychologisches Zeugnis verlangt werden.

Den Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses haben Sie selbst zu erbringen.

Allgemein:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
  • Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

Sportschützen:

  • Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über Bedürfnis, Sachkunde und eine mindestens 12-monatige schießsportliche Betätigung nach überörtlichen Regeln.

Jäger:

  • Gültiger Jagdschein

Erben:

  • Erbnachweis, gegebenenfalls Verzichtserklärung der übrigen Erben,
  • Sterbeurkunde

Sammler:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes,
  • waffenrechtliches Gutachten

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.

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