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Europäischer Feuerwaffenpass


Sie benötigen den Europäischen Feuerwaffenschein für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen.

Leistungsbeschreibung

Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise auf jeden Fall bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat). In verschiedenen Staaten der EU ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der Behörden dieses Staates erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen.

  • Waffenbesitzkarte, in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
  • 1 Passfoto

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Kollegen.

FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Hartmann
  • Sachbearbeitung Frau Salewsky