Kleiner Waffenschein


Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Leistungsbeschreibung


Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen Besitztums ausübt.

Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (beispielsweise Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte) ist generell verboten.

Sie können den Antrag über die "Online-Angebote" auf der rechten Seite digital stellen. Ein Ausdruck und Übersendung des Antrages in Papierform ist dann nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen


  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
  • Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Personalausweises

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Mitarbeiter:innen.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Hartmann
  • Sachbearbeitung Frau Mescher
  • Sachbearbeitung Herr Eilts