Kleiner Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
Leistungsbeschreibung
Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen Besitztums ausübt.
Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (beispielsweise Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte) ist generell verboten.
Sie können den Antrag über die "Online-Angebote" auf der rechten Seite digital stellen. Ein Ausdruck und Übersendung des Antrages in Papierform ist dann nicht mehr erforderlich.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Kopie des Personalausweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Mitarbeiter:innen.
Amt/Fachbereich
FB32
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