Jagdschein
Jagdschein
Textblöcke ein-/ausklappenBerechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Leistungsbeschreibung
Zur Ausübung der Jagd ist neben dem Jagdschein die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers erforderlich.
Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagd noch zum Waffenerwerb.
Den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Online-Angebote".
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Bestandene deutsche Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungsnachweis
- Versicherungsnachweis (muss für den gesamten beantragten Zeitraum gelten)
- 1 Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung, wenn aus Platzgründen keine Verlängerung mehr möglich ist)
Welche Gebühren fallen an?
Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro
Jahresjagdschein: 75,00 Euro
Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro
Tagesjagdschein: 25,00 Euro
Amt/Fachbereich
FB32
Links & Onlinedienste
Antrag auf Erteilung eines JagdscheinesZur Antragstellung müssen Sie sich anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
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