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Gesamtstädtische Planung 12-1

Das Sachgebiet Gesamtstädtische Planung beschäftigt sich mit der räumlichen Entwicklung der Stadt Osnabrück und prüft, wie größere Vorhaben und Planungen mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung vereinbar sind. 

Als Untere Landesplanungsbehörde prüft das Sachgebiet insbesondere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Dabei geht es um Vorhaben, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Auswirkungen oder ihrer Bedeutung für die räumliche Entwicklung über das einzelne Grundstück oder Stadtgebiet hinausgehen können. Geprüft wird unter anderem, ob solche Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind.

Eine solche Prüfung kann beispielsweise im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens oder eines Zielabweichungsverfahrens erfolgen. Darüber hinaus beteiligt sich das Sachgebiet an Planungs- und Genehmigungsverfahren anderer Behörden und bringt dabei die Belange der Raumordnung für die Stadt Osnabrück ein.

Die Untere Landesplanungsbehörde arbeitet dabei mit der Oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung, zusammen und unterliegt deren Fachaufsicht.

Neben diesen Aufgaben wirkt das Sachgebiet an wichtigen Konzepten und Strategien für die zukünftige Entwicklung Osnabrücks mit. Unter seiner Federführung wurden unter anderem

  • das Stadtentwicklungsprogramm (STEP),
  • die zweite Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts (MZK) sowie
  • erstmals das Vergnügungsstättenkonzept (VSK)

für die Stadt Osnabrück erarbeitet.

Diese Konzepte dienen als Grundlage für die weitere Stadtentwicklung und unterstützen die Stadt dabei, unterschiedliche Interessen und Anforderungen – beispielsweise an Wohnen, Wirtschaft, Versorgung, Mobilität und Freizeit – aufeinander abzustimmen.

Diese Einrichtung gehört zu Referat Nachhaltige Stadtentwicklung.

Standort

Bierstraße 29/31

Bierstraße 29/31 49074 Osnabrück E‑Mail:  gesamtstaedtische.planung@osnabrueck.de

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