Gesamtstädtische Planung (12-1)


In der Funktion der Unteren Landesplanungsbehörde überprüft das Sachgebiet Gesamtstädtische Planung verschiedene raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen auf ihre Raumverträglichkeit oder raumordnerische Vertretbarkeit (beispielsweise im Rahmen von Raumordnungsverfahren oder Zielabweichungsverfahren). Sie bringt außerdem die Belange der Raumordnung in Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren anderer Stellen ein. Die Untere Landesplanungsbehörde unterliegt hierbei der Fachaufsicht durch das Amt für regionale Landesentwicklung als Obere Landesplanungsbehörde. Des Weiteren wurden unter Federführung der Gesamtstädtischen Planung die zweite Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes sowie erstmalig ein Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Osnabrück erarbeitet.

Diese Einrichtung gehört zu Referat Nachhaltige Stadtentwicklung.


Dominikanerkloster

Hasemauer 1 49074 Osnabrück E‑Mail: gesamtstaedtische.planung@osnabrueck.de

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