Untere Landesplanungsbehörde / Gesamtstädtische Planung
Die gesamtstädtische Planung nimmt unter anderem die Aufgaben der Unteren Landesplanungsbehörde für die kreisfreie Stadt Osnabrück wahr.
Leistungsbeschreibung
Die Gesamtstädtische Planung beschäftigt sich mit der räumlichen Entwicklung der Stadt Osnabrück. Sie entwickelt Grundlagen und Konzepte für die zukünftige Entwicklung der Stadt und prüft, wie größere Vorhaben und Planungen mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
Mit dem Stadtentwicklungsprogramm (STEP) werden wichtige Leitlinien und Ziele für die zukünftige Entwicklung Osnabrücks festgelegt. Es betrachtet die Stadt als Ganzes und führt unterschiedliche Themen der Stadtentwicklung zusammen – beispielsweise Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Freiräume, soziale Infrastruktur und die Entwicklung von Stadtteilen.
Das STEP dient als Orientierung für die langfristige Entwicklung der Stadt und unterstützt Politik, Verwaltung und weitere Akteure dabei, unterschiedliche Anforderungen und Interessen an die Stadtentwicklung aufeinander abzustimmen. Ausführliche Informationen zum Stadtentwicklungsprogramm erhalten Sie hier à Stadtentwicklungsprogramm (STEP) – Stadt Osnabrück
Das Märkte- und Zentrenkonzept (MZK) beschäftigt sich insbesondere mit der Entwicklung des Einzelhandels und der Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in Osnabrück. Es dient als wichtige Grundlage für städtebauliche Entscheidungen, zum Beispiel bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sowie bei der Prüfung von neuen Einzelhandelsstandorten, Erweiterungen oder Änderungen des Warenangebots bestehender Betriebe.
Das Märkte- und Zentrenkonzept wird dabei als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt. Ausführliche Informationen zum Märkte- und Zentrenkonzept erhalten Sie hier à Märkte- und Zentrenkonzept – Stadt Osnabrück
Das Vergnügungsstättenkonzept (VSK) schafft eine einheitliche Grundlage für den Umgang mit Vergnügungsstätten, beispielsweise Spielhallen, im Stadtgebiet. Es zeigt auf, in welchen Bereichen solche Einrichtungen aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich verträglich sein können und wo eine Ansiedlung vermieden werden soll.
Damit unterstützt das Konzept die Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Osnabrück bei der räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten und bildet eine wichtige Grundlage für die Beurteilung entsprechender Bauanträge.
Ausführliche Informationen zum Vergnügungsstättenkonzept erhalten Sie hier à Vergnügungsstättenkonzept – Stadt Osnabrück