Untere Landesplanungsbehörde / Gesamtstädtische Planung
Untere Landesplanungsbehörde / Gesamtstädtische Planung
Textblöcke ein-/ausklappenDie gesamtstädtische Planung nimmt unter anderem die Aufgaben der Unteren Landesplanungsbehörde für die kreisfreie Stadt Osnabrück wahr.
Leistungsbeschreibung
In der Funktion der Unteren Landesplanungsbehörde überprüft die gesamtstädtische Planung verschiedene raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen auf ihre Raumverträglichkeit oder raumordnerische Vertretbarkeit (beispielsweise im Rahmen von Raumordnungsverfahren oder Zielabweichungsverfahren). Sie bringt außerdem die Belange der Raumordnung in Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren anderer Stellen ein. Die Untere Landesplanungsbehörde unterliegt hierbei der Fachaufsicht durch das Amt für regionale Landesentwicklung als Obere Landesplanungsbehörde.
Die Gesamtstädtische Planung der Stadt Osnabrück befasst sich weiterhin mit der Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan ist der Leitplan für die weitere räumliche Entwicklung der Stadt. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Des Weiteren wurden unter Federführung der Gesamtstädtischen Planung die zweite Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes sowie erstmalig ein Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Osnabrück erarbeitet.
Die zweite Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Osnabrück (MZK OS) findet als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bauleitplänen, der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen oder bei Erweiterungen und Sortimentsänderungen von Einzelhandelsbetrieben. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Das Vergnügungsstättenkonzept dient als unabhängige und übergeordnete Konzeption dazu, eine einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage für den Umgang mit Vergnügungsstätten - beispielsweise Spielhallen - in der Stadt Osnabrück zu schaffen. Es bietet der Verwaltung und dem Rat die Basis für eine gezielte räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Osnabrücker Stadtgebiet und setzt einen Rahmen für die Bewertung von Bauanträgen. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Amt/Fachbereich
Ref 12-1