Staatsangehörigkeit/Namensänderungen
Staatsangehörigkeit/Namensänderungen (32-14)
Allgemeine Informationen
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Sie können einen Termin unter der Telefonnummer: 0541/323-4650 reservieren.
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 10 Uhr
Mittwoch: 14 bis 15 Uhr
Standort
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
Dienstleistungen
- Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten" möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
- Einbürgerungen
Sie leben in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat. Dabei muss gewährleistet sein, dass er nicht staatenlos wird.
- Ermessenseinbürgerung nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
Die Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bietet für verschiedene Personengruppen die Möglichkeit zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
- Namensänderungen (öffentlich rechtlich)
Änderung des Vor- oder Nachnamens aus wichtigem Grund.
- Solleinbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen.
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.
Ansprechperson(en)
-
Sachbearbeitung
Herr Langschmidt -
Sachbearbeitung
Herr Rauer