Einbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Sie leben in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Leistungsbeschreibung


Ausländische Staatsbürger können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erwerben.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Sie beispielsweise berechtigt, an den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen teilzunehmen oder ins Beamtenverhältnis einzusteigen (z. Bsp. bei der Polizei oder als Lehrende). Mit dem deutschen Pass können Sie sich außerdem frei in der Europäischen Union bewegen und visafrei in viele Länder der Welt reisen.

Zudem benötigen Sie als deutsche/r Staatsbürger/in in Deutschland keinen Aufenthaltstitel mehr.

Uns erreichen jeden Tag viele Anträge. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass Wartezeiten von über einem Jahr entstehen können. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsstelle unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Vor der Bearbeitung müssen Sie uns daher nicht extra kontaktieren.

 

An wen muss ich mich wenden?


Eine Beratung vor Antragstellung ist telefonisch unter 0541-323-4650 zu den unten aufgeführten Sprechzeiten möglich.

Voraussetzungen


  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen und diesen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einreichen. Jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss einen eigenen Antrag ausfüllen.
  • Schildern Sie uns bitte Ihren persönlichen und beruflichen Werdegang in Form eines eigenhändig geschriebenen Lebenslaufes in ganzen Sätzen (nicht tabellarisch).
  • Zunächst muss Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild Ihres Heimatstaates (zum Beispiel: Reisepass/Personalausweis/ID-Card) geklärt werden.
  • Ihr Aufenthalt in Deutschland muss seit 8 Jahren rechtmäßig sein. Der rechtmäßige Aufenthalt beginnt mit Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums. Duldungen sind ausgenommen! Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte beginnt der rechtmäßige Aufenthalt in der Regel mit der Asylantragstellung.
  • Zur Verkürzung des rechtmäßigen Aufenthaltes auf bis zu 6 Jahre sind weitere, besondere Integrationsleistungen nötig (zum Beispiel Sprachkurs Niveau B2 oder höher, erfolgreicher Integrationskurs, deutsches Abitur) oder unter besonderen Voraussetzungen mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge.
  • Sie benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Mit einer Fiktionsbescheinigung können Sie nicht eingebürgert werden.
  • Mit der Loyalitätserklärung erklären Sie Ihre Loyalität gegenüber dem deutschen Staat. Das bedeutet, dass Deutschland ein demokratisches Land ist, in dem Rechte und Gesetze gelten (siehe Informationsblatt).
  • Sie müssen Ihren Lebensunterhalt selbstständig für sich (und Ihre/n Ehepartner/in und Kinder) sicherstellen können. Das heißt Sie dürfen keine Leistungen vom Jobcenter bekommen.
  • Sie dürfen keine Vorstrafen haben.
  • Sie haben ein Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B1. Alternativ genügt der Abschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule.
  • Sie müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Form des Einbürgerungstestes „Leben in Deutschland“ nachweisen. Alternativ genügt der Abschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Miteinbürgerung beide Personen alle Voraussetzungen, insbesondere die sprachlichen Voraussetzungen, erfüllen müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommt es zu einer kostenpflichten Ablehnung!

Alle Vordrucke und eine ausführliche Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie auch unter „Dokumente“.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Einbürgerungsverfahren haben, beraten wir Sie gerne telefonisch zu unseren Servicezeiten.

Was sollte ich noch wissen?


  • Eine Einbürgerung oder eine Ablehnung kosten 255,00 Euro. Für jedes Kind, das miteingebürgert wird, werden 51,00 Euro extra fällig.
  • Die Antragstellung erfolgt per Post. Vollständig eingereichte Anträge können schneller bearbeitet werden.
  • Eine Beratung vor Antragstellung ist per E-Mail und telefonisch möglich. Kontaktdaten und Sprechzeiten finden sie unter:

 

Ihre Ansprechpartner/innen für Einbürgerungen und Namensänderungen:

Staatsangehörigkeit/Namensänderungen   

Adresse:

Einbürgerungsbehörde
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

E-Mail:                                einbuergerung@osnabrueck.de

Telefon:                               0541 – 323 4650

Telefonische Sprechzeiten:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

08:00 bis 10:00 Uhr     

Mittwoch:

14:00 bis 15:00 Uhr   

                                      

Amt/Fachbereich


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