Besondere Sozialleistungen
Besondere Sozialleistungen (50-1)
Standort
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Mi. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
Der Zugang zum Stadthaus 2 ist für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Dienstleistungen
- Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
- Heimaufsicht
Die Durchführung des Heimgesetzes obliegt den Heimaufsichtbehörden. Sie sind direkter Ansprechpartner sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Betreiber in allen Fragen und Belangen, die im Zusammenhang mit Heimen oder einem Einzug und dem Leben im Heim entstehen können. Die Heimaufsicht berät und informiert.
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die in § 73 SGB XII geregelt ist. Sie dient als Auffangnorm für Tatbestände, die nicht von den übrigen Regelungen der Sozialhilfe erfasst sind, aber dennoch einer Übernahme durch öffentliche Mittel bedürfen.
Ansprechperson(en)
-
Fachdienstleitung
Herr Mansfeld
Weitere Einrichtungen
Übergeordnet
Integration, Soziales und BürgerengagementUntergeordnet
- Eingliederungshilfe - Sozialer Dienst
- Hilfen für behinderte Menschen (Wohnen, Werkstätten, Ambulante Assistenz)
- Fachstelle für Inklusion
- Behinderten-Forum/Fahrdienst für Behinderte
- Heimaufsicht
- Hilfe zur Pflege- innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Kriegsopferfürsorge
- Hilfen für behinderte Menschen, Blindenhilfe und Landesblindengeld