Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Textblöcke ein-/ausklappenDie Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die in § 73 SGB XII geregelt ist. Sie dient als Auffangnorm für Tatbestände, die nicht von den übrigen Regelungen der Sozialhilfe erfasst sind, aber dennoch einer Übernahme durch öffentliche Mittel bedürfen.
Leistungsbeschreibung
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
FB50