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Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig ?

Aus Gründen des Schutzes der Öffentlichkeit sind einige Tätigkeiten erlaubnispflichtig, so unter anderem:

  • die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerungs-, oder Pfandleihergewerbes,
  • das Betreiben einer Spielhalle
  • der Betrieb eines privaten Krankenhauses
  • das Aufstellen von Geldspielgeräten
  • die selbständige Ausübung eines Handwerks,
  • die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Formloser Antrag; für Makler ist ein Formular vorgeschrieben
  • Grundrisszeichnung und Baugenehmigung bei Gaststätten, Spielhallen und Krankenanstalten
  • Sachkundenachweis
  • gegebenenfalls Handwerksrolleneintragung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Handwerksordnung, Heilpraktikergesetz

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Gewerbe

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Durakovic
  • Sachbearbeitung Frau Eismann
  • Sachbearbeitung Frau Schoster
  • Sachbearbeitung Frau Wessel