Gewerbeerlaubnis
Gewerbeerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenFür bestimmte gewerbliche Tätigkeiten benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig ?
Aus Gründen des Schutzes der Öffentlichkeit sind einige Tätigkeiten erlaubnispflichtig, so unter anderem:
- die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerungs-, oder Pfandleihergewerbes,
- das Betreiben einer Spielhalle
- der Betrieb eines privaten Krankenhauses
- das Aufstellen von Geldspielgeräten
- die selbständige Ausübung eines Handwerks,
- die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Formloser Antrag; für Makler ist ein Formular vorgeschrieben
- Grundrisszeichnung und Baugenehmigung bei Gaststätten, Spielhallen und Krankenanstalten
- Sachkundenachweis
- gegebenenfalls Handwerksrolleneintragung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Handwerksordnung, Heilpraktikergesetz
Links & Onlinedienste
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